Niedergelassene Ärzte (Orthopäden, Allgemeinmediziner, Internisten, Rheumatologen, Handchirurgen, Unfallärzte (D-Arzt) auf entsprechendem Heilmittelformular Nr. 13 / Ergotherapie.
Alle Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Patienten der Berufsgenossenschaften
Ihr Arzt kann Ihnen Ergotherapie verschreiben – sie ist ein ärztlich zu verordnetes Heilmittel. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie bezahlen nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil und die Rezeptgebühr. Von dieser Zuzahlung befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung.
Berufsgenossenschaften tragen die komplette ergotherapeutische Behandlung.
Auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Ihre Behandlung. Hierzu ist allerdings immer eine Rücksprache mit der entsprechenden Kasse empfehlenswert.
Mo - Fr: 8:00 - 18:00
(und nach Vereinbarung)